- Was ist die AÜG-Genehmigung?
- Wer benötigt in Deutschland eine AÜG-Genehmigung?
- AÜG und Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
- So erhalten Sie eine AUG-Genehmigung in Deutschland
- Sanktionen bei Nichteinhaltung
- AÜG und „Employer of Record“ in Deutschland
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen
Die AÜG-Lizenz (Lizenz nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist eine gesetzliche Voraussetzung für jedes Unternehmen, das in Deutschland Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Sie gehört zu den am häufigsten missverstandenen Compliance-Verpflichtungen auf dem deutschen Markt – und zu den am strengsten durchgesetzten. Dieser Leitfaden erläutert, was die Lizenz umfasst, wer sie benötigt und wie der Schritt-für-Schritt-Prozess zu ihrer Erlangung aussieht.
Was ist die AÜG-Genehmigung?
Die AÜG-Genehmigung in Deutschland – offiziell die „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ – ist eine behördliche Genehmigung, die von der Bundesagentur für Arbeit gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erteilt wird. Sie berechtigt den Inhaber dazu, Arbeitnehmer in Deutschland gewerblich an Dritte zu überlassen.
Das AÜG wurde 2017 grundlegend reformiert. Damit wurden eine maximale Entsendungsdauer von 18 Monaten für jeden einzelnen Leiharbeitnehmer bei einem einzelnen Entleihunternehmen, Gleichbehandlungsverpflichtungen nach neun Monaten sowie verbindliche Offenlegungspflichten eingeführt. Diese Reformen führen dazu, dass die Einhaltung der Vorschriften für den Betrieb einer deutschen Vermittlungslizenz heute wesentlich anspruchsvoller ist als vor 2017.
Wer benötigt in Deutschland eine AÜG-Genehmigung?
Jedes Unternehmen, das in Deutschland im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung tätig ist – also im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags Arbeitskräfte an Drittunternehmen vermittelt –, benötigt eine gültige AÜG-Genehmigung. Dazu gehören:
- Personalvermittlungs- und Zeitarbeitsagenturen, die Arbeitskräfte an Kundenunternehmen vermitteln
- Konzerngesellschaften, die Mitarbeiter zwischen Tochtergesellschaften auf kommerzieller Basis „ausleihen“ (konzerninterne Entsendungen zu nichtkommerziellen Zwecken können davon ausgenommen sein)
- Ausländische Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter im Rahmen eines gewerblichen Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses zur Arbeit an deutsche Kundenstandorte entsenden
Wer benötigt keine AÜG-Genehmigung:
- Unternehmen, die echte Dienstleistungen erbringen (projektbezogene, ergebnisorientierte Verträge, bei denen der Anbieter die Weisungsbefugnis über die Beschäftigten behält)
- EOR Dienstleister, die der direkte Arbeitgeber des Arbeitnehmers sind (EOR -Vereinbarungen stellen ein Arbeitsverhältnis dar, keine Arbeitnehmerüberlassung)
- Unternehmen, die Arbeitnehmer ausschließlich konzernintern auf nichtkommerzieller, gemeinnütziger Basis einsetzen
AÜG und Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
Bei der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland wird ein Arbeitnehmer unter die betriebliche Weisungsbefugnis eines Entleihunternehmens gestellt, bleibt dabei jedoch beim Verleiher beschäftigt. Entscheidend ist dabei, wer tatsächlich die täglichen Tätigkeiten des Arbeitnehmers lenkt – ist dies der Kunde und nicht der Dienstleister, handelt es sich wahrscheinlich um eine Arbeitnehmerüberlassung, für die eine AÜG-Genehmigung erforderlich ist.
Die deutschen Arbeitsgerichte legen den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung sehr weit aus. Als „Dienstleistungsverträge“ bezeichnete Vereinbarungen werden von den Gerichten regelmäßig als Leiharbeitsverhältnisse umgedeutet, was eine rückwirkende Haftung nach dem AÜG nach sich zieht.
So erhalten Sie eine AUG-Genehmigung in Deutschland
Der Antrag auf eine AUG-Genehmigung in Deutschland wird bei der zuständigen örtlichen Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Das Verfahren umfasst:
| Schritt | Aktion |
| 1 | Füllen Sie das Antragsformular („Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“) aus und reichen Sie es bei der zuständigen Regionalstelle ein. |
| 2 | Legen Sie die Unterlagen zur Unternehmensregistrierung (Handelsregisterauszug), Angaben zur Geschäftsführung sowie eine Beschreibung der geplanten Leasingaktivitäten vor. |
| 3 | Reichen Sie einen Nachweis über Ihre Zahlungsfähigkeit ein (Bilanz, Bankreferenzen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich Insolvenz) |
| 4 | Nachweis von Kenntnissen über das einschlägige Arbeitsrecht, Verpflichtungen aus Tarifverträgen und die Anforderungen des AÜG |
| 5 | Erhalt einer vorläufigen AÜG-Genehmigung (zunächst für 1 Jahr; Verlängerung oder Umwandlung in eine unbefristete Genehmigung nach Nachweis der konformen Betriebsführung) |
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die jährliche Gebühr beträgt etwa 1.500 bis 2.500 Euro. Eine AÜG-Genehmigung wird für eine bestimmte juristische Person erteilt und ist nicht übertragbar.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Der Betrieb einer Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland ohne gültige AÜG-Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß geahndet wird. Außerdem:
- Verträge, die ohne die erforderliche Genehmigung abgeschlossen wurden, sind automatisch nichtig.
- Arbeitnehmer in Scheineinrichtungen gelten als direkt beim entleihenden Unternehmen beschäftigt – wodurch für den Auftraggeber die vollen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen greifen.
- Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße können zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Geschäftsleitung führen
AÜG und „Employer of Record“ in Deutschland
Lösungen nach dem „Employer of Record“-Modell in Deutschland erfordern keine AÜG-Genehmigung im herkömmlichen Sinne – denn der „ EOR “ ist der tatsächliche Arbeitgeber des Arbeitnehmers im Rahmen eines direkten Arbeitsvertrags, nicht ein Personaldienstleister. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass bei einem „ EOR “-Modell der „ EOR “ den Arbeitnehmer direkt beschäftigt; es findet keine „Überlassung“ des Arbeitnehmers an ein Entleihunternehmen im technischen Sinne des AÜG statt.
Wenn ein Unternehmen jedoch eine Vereinbarung nach dem Muster von „ EOR “ als „Personalaufstockung“, „Personalverleih“ oder „Managed Service Provision“ bezeichnet, während der Auftraggeber die täglichen Tätigkeiten des Arbeitnehmers kontrolliert, kann diese Vereinbarung von deutschen Gerichten als AÜG-Leiharbeit eingestuft werden, wofür eine Genehmigung erforderlich ist.
Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter vorschriftsmäßig ohne AÜG-Genehmigung einstellen möchten, finden in unserer Übersicht zur Einstellung von Mitarbeitern in Deutschland Informationen dazu, wie die Dienstleistungen von „ EOR “ eine vorschriftsmäßige Alternative bieten.
Zusammenfassung
- Für jede gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland ist eine AÜG-Genehmigung erforderlich – auch für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer an deutsche Auftraggeber entsenden.
- Die Genehmigung wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einem formellen Antragsverfahren erteilt, das 4 bis 8 Wochen dauert.
- Die Tätigkeit ohne AÜG-Genehmigung kann zur Nichtigkeit von Arbeitsverträgen führen und Geldstrafen in Höhe von 30.000 Euro pro Verstoß nach sich ziehen.
- EOR Solche Vereinbarungen fallen in der Regel nicht unter den Geltungsbereich des AÜG, da die „ EOR “ der direkte Arbeitgeber ist und nicht ein Personaldienstleister.
- Dienstleistungsverträge, die von Arbeitsgerichten als Leasing umqualifiziert werden, stellen nach wie vor eines der größten Compliance-Risiken auf dem deutschen Markt dar
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine AÜG-Genehmigung?
Was ist eine AÜG-Erlaubnis? Die AÜG-Genehmigung (Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung) ist eine von der Bundesagentur für Arbeit erteilte Genehmigung, die ein Unternehmen dazu berechtigt, Arbeitnehmer gewerblich an entleihende Drittunternehmen zu überlassen. Sie ist gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für alle Unternehmen vorgeschrieben, die in Deutschland gewerblich Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Ein Betrieb ohne diese Genehmigung zieht Geldbußen nach sich und kann zur Nichtigkeit von Arbeitsverträgen führen.
Wer benötigt in Deutschland eine AUG-Genehmigung?
Wer benötigt in Deutschland eine AUG-Genehmigung? Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer gewerblich an deutsche Unternehmen vermietet – darunter Personalvermittlungsagenturen, Konzernunternehmen, die gewerbliche konzerninterne Entsendungen vornehmen, sowie ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung an deutsche Kunden entsenden –, benötigt eine AUG-Genehmigung in Deutschland. Unternehmen, die echte projektbezogene Dienstleistungen erbringen (bei denen sie die Weisungsbefugnis über die Arbeitnehmer behalten), sowie Anbieter von „ EOR “ (die als direkter Arbeitgeber fungieren), benötigen die Genehmigung in der Regel nicht.
Wie erhält man eine AUG-Genehmigung in Deutschland?
So erhalten Sie eine AUG-Genehmigung in Deutschland: Reichen Sie bei der zuständigen örtlichen Bundesagentur für Arbeit einen Antrag ein, der die Unternehmensregistrierungsunterlagen, Angaben zur Geschäftsführung, einen Nachweis der finanziellen Zuverlässigkeit sowie einen Nachweis über Kenntnisse des AÜG enthält. Das Verfahren dauert 4–8 Wochen. Die Erstgenehmigung ist vorläufig (gültig für 1 Jahr) und wird nach Nachweis der vorschriftsmäßigen Geschäftstätigkeit verlängert oder in eine unbefristete Genehmigung umgewandelt. Die jährlichen Kosten betragen etwa 1.500–2.500 Euro pro Unternehmen.