Eine Agentur wandte sich mit mehreren Fällen an uns, in denen ihre Auftragnehmer in den Niederlanden tätig waren und die Agentur die Vergütung an ihre britischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung zahlte. In den Niederlanden fielen keine lokalen Compliance-Aufgaben an. Wir sprachen mit den Auftragnehmern und boten ihnen einen niederländischen Arbeitsvertrag an, den sie jedoch ablehnten, da dies eine Verringerung ihres Nettoeinkommens zur Folge gehabt hätte und sie sich dafür entschieden hatten, ihre Tätigkeiten über ihre Gesellschaften abzuwickeln.
Wir haben der Agentur und den von ihr beauftragten Dienstleistern vorgeschlagen, den Service von ATA (Access Tax and Accounting Ltd. ist ein Mitglied der Unternehmensgruppe Access Financial ) zur Lokalisierung ausländischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland in Anspruch zu nehmen. Die Agentur stand dem Vorschlag skeptisch gegenüber und wandte sich mit dieser Lösung an einen unserer Wettbewerber, dessen niederländische Berater bestätigten, dass das Angebot von ATA rechtmäßig sei.
ATA hat die freiberuflichen Mitarbeiter mithilfe ihrer britischen Gesellschaften zügig lokalisiert, sodass die Agentur, die freiberuflichen Mitarbeiter und deren Kunden mit dem Ergebnis zufrieden waren und die Aufträge ohne Risiko fortgesetzt werden konnten.