Eine britische Personalvermittlungsagentur wandte sich an uns. Sie hatte ein Problem mit einem Schweizer Kunden, für den sie Festangestellte vermittelt hatte. Das Problem bestand darin, dass der Schweizer Kunde sich weigerte, die Vermittlungsgebühren der britischen Agentur zu bezahlen. Der Kunde argumentierte, dass die Zusammenarbeit mit einer nicht-schweizerischen Personalvermittlungsagentur nach schweizerischem Recht unzulässig sei und die Vereinbarung daher nicht bindend sei.
Da wir über eine Schweizer Lizenz für die Vermittlung von Festanstellungen verfügen, teilten wir dem Personalvermittler mit, dass wir in seinem Namen tätig werden und dem Schweizer Kunden die Rechnung stellen, die Zahlung entgegennehmen und ihm den Betrag gegen eine geringe Gebühr weiterleiten könnten. Ausserdem baten wir ihn, diesen Fehler nicht zu wiederholen.