Zum Inhalt springen
Access Financial: Vertragsrechtliche Fragen in Belgien

Vertragsangelegenheiten in Belgien

Welche Vertragsarten sind für Auftragnehmer in Belgien üblich?

In diesem Artikel werden ausschließlich Verträge für selbstständige Auftragnehmer behandelt, die in Belgien tätig sind. Arbeitsverträge, die dem belgischen Arbeitsrecht entsprechen müssen und eine völlig andere Thematik darstellen, werden hier nicht behandelt.

Es gibt verschiedene Werkverträge, und zwar wie folgt:

Verträge mit freiberuflichen Auftragnehmern

Der freiberufliche Vertrag ist die am häufigsten verwendete Vertragsform, wobei es hier entscheidend darauf ankommt, nachzuweisen, dass zwischen dem Endkunden und dem Auftragnehmer kein Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Arbeitsverhältnis besteht. Dies ist entscheidend, um nachzuweisen, dass für Sozialversicherungs- und Steuerzwecke kein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Die wesentlichen Bestandteile dieser Vertragsart sind folgende:

Serviceverträge

Insbesondere in den Bereichen Marketing, IT-Beratung oder Wartung kann der Vertrag längerfristig angelegt sein; es kann ein Dienstleistungsvertrag vorliegen. In allen anderen Punkten gelten dieselben Anforderungen wie bei Verträgen mit unabhängigen Auftragnehmern.

Beratungsverträge

Wenn es eher um Beratung als um den Zeitaufwand geht, wie dies beispielsweise bei juristischen Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Unternehmensberatung der Fall ist, liegt der Schwerpunkt eher auf den Pflichten und Leistungen der Berater, auf der Informationspflicht des Kunden sowie darauf, wie und wann Zahlungen fällig sind.

Projektverträge

Die wesentlichen Bestandteile projektbezogener Verträge sind der Beginn und das Ende der Projekte. Im Mittelpunkt stehen dabei die Projektspezifikationen, Meilensteine, Teilzahlungen und die Kriterien für die Abnahme der Leistungen.

Welche wesentlichen Klauseln und Bedingungen sollten Sie in Verträgen mit Auftragnehmern aufnehmen?

Es überrascht kaum, dass die folgenden Themenbereiche behandelt werden müssen:

Wie können Agenturen ihre Interessen in Verträgen mit Kunden und Auftragnehmern in Belgien wahren?

Sofern die Agenturen die oben genannten Punkte beachten, sollten sie sich vor den Risiken einer falschen Einstufung und einer Nichterfüllung des Vertrags schützen können. Darüber hinaus könnten sie Wettbewerbsverbots- und Beschränkungsklauseln in den Vertrag aufnehmen, um zu verhindern, dass sie vom Vertrag ausgeschlossen werden oder dass Mitarbeiter zum Endkunden abgeworben werden.

Es ist unerlässlich zu verstehen, dass Sie derartigen Beschränkungen zustimmen und diese schriftlich festhalten müssen, bevor Sie Auftragnehmern Aufträge anbieten. Gerichte sehen es nicht gerne, wenn Auflagen als Bedingung für die Vergabe eines Auftrags an einen Auftragnehmer gemacht werden. Die Gerichte neigen stets dazu, zugunsten des Arbeitnehmers zu entscheiden. Wenn der Arbeitnehmer geltend macht, dass es sich um ein verdecktes Arbeitsverhältnis handelt, wird es schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, diese einschränkenden Klauseln durchzusetzen.

Das Hauptrisiko in Belgien besteht darin, dass die Behörden behaupten könnten, es handele sich bei der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer um ein getarntes Arbeitsverhältnis. Neben der Beachtung der oben genannten Punkte sollten Sie den Auftragnehmer einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Überprüfen Sie dazu, ob er über eine Arbeitserlaubnis verfügt, in Belgien als Selbstständiger gemeldet ist, umsatzsteuerlich registriert ist und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt.

In jedem Fall sollten Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge angemessenen rechtlichen Rat vor Ort einholen und nicht davon ausgehen, dass das belgische Recht mit dem Recht Ihres Heimatlandes identisch ist.