Vollzeitäquivalent (VZÄ)
gibt die Personalstärke in Vollzeitäquivalenten an: Zwei Halbtagsbeschäftigte entsprechen 1,0 VZÄ. Bei Budgets, Vergleichswerten und gesetzlichen Schwellenwerten (Betriebsratsgrößen, Quotenpflichten, Meldebereiche) wird in VZÄ oder Mitarbeiterzahl gerechnet – und eine Verwechslung der beiden Größen führt dazu, dass sich die geltenden Verpflichtungen ändern.
Wo sich die Unterscheidung zwischen Vollzeitäquivalenten und Mitarbeiterzahl bemerkbar macht
Die gesetzlichen Schwellenwerte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zählweise: Einige Verpflichtungen werden anhand der Mitarbeiterzahl ausgelöst (jede Person zählt einmal, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden), andere anhand von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) oder gewichteten Berechnungsmodellen – die deutschen Schwellenwerte für den Kündigungsschutz und die Betriebsratspflicht basieren auf gewichteten Teilzeitberechnungen, die Emiratisierungsstufen auf der Mitarbeiterzahl, während Prüfungsschwellenwerte häufig auf VZÄ-Durchschnittswerten beruhen. Die Anwendung der falschen Zählweise führt dazu, dass Sie einer Verpflichtung nicht nachkommen.
Aus betrieblicher Sicht ist die Vollzeitäquivalenz (FTE) die zuverlässige Planungskennzahl – Kapazität, Kosten pro FTE, Führungsspannweiten –, während für Compliance-Kalender eine länderspezifische Schwellenwerttabelle mit der richtigen Zählregel für jede Aufgabe erforderlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Vollzeitäquivalenz (FTE) berechnet?
Vertragsstunden (oder tatsächliche Arbeitsstunden) geteilt durch die Vollzeitnorm – die wiederum regional unterschiedlich ist: 40 Stunden in weiten Teilen Europas, 42 Stunden in der Schweiz üblich, 48 Stunden in Teilen der Golfregion. Ein niederländischer Vertrag über 32 Stunden entspricht 0,8 Vollzeitäquivalenten (FTE) bei einer Norm von 40 Stunden. Legen Sie die Norm für jedes Land fest, bevor Sie die Zahlen der Gruppe zusammenfassen.
Werden Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente (FTE) berücksichtigt?
Nicht in der Vollzeitäquivalent-Beschäftigung (FTE) – aber ausgereifte Planungsverfahren erfassen die Gesamtkapazität der Belegschaft, einschließlich der FTE von Auftragnehmern, separat, da sich die Leistungskapazität und die Kosten auf beide Bereiche verteilen. Bei behördlichen Erhebungen hingegen wird streng nach Beschäftigungsstatus unterschieden.