Lohnsteuer
Unter Lohnsteuer versteht man: im engeren Sinne arbeitgeberseitige Abgaben, die auf der Lohnsumme berechnet werden (Ausbildungsabgaben, Sozialfonds); im weiteren Sinne alle Abzüge, die über die Lohnabrechnung einbehalten werden, einschließlich der Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung all dieser Beträge verantwortlich.
Was sich hinter dem Label verbirgt
- Arbeitgeberabgaben auf die Lohnsumme: Ausbildungsabgaben, Sozial- oder Solidaritätsfonds, in Abgaben umgewandelte Behindertenquoten.
- Sozialabgaben: Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung – Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gemeinsame Abführung.
- Einbehaltene Einkommensteuer: die vom Arbeitgeber einbehaltene Steuer des Arbeitnehmers (PAYE, Quellensteuer, monatlicher Steuerabzug).
- Branchenbezogene Gebühren: Baufonds, gegebenenfalls Abgaben im Personalvermittlungssektor.
Berechnen Sie alle Komponenten pro Land: Die Bezeichnung ist weniger wichtig als der Gesamtbetrag – siehe Arbeitgeberkosten.
Häufig gestellte Fragen
Wer haftet, wenn zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde?
Zunächst und vor allem gilt für den Arbeitgeber: Die Behörden legen dem Arbeitgeber etwaige Fehlbeträge, Zinsen und Strafen an, und die nachträgliche Einziehung des Arbeitnehmeranteils ist dann Sache des Arbeitgebers – was oft durch gesetzliche Vorschriften oder praktische Erwägungen eingeschränkt ist. Aus diesem Grund ist die Richtigkeit der Lohnabrechnung ein Risiko für den Arbeitgeber und kein Risiko für den Arbeitnehmer.
Ist die Lohnsteuer überall gleich?
Nein – die Zusammensetzung unterscheidet sich erheblich: In Frankreich kommen zahlreiche Arbeitgeberabgaben zusammen, in den Golfstaaten gibt es fast keine, dafür ist jedoch ein Trinkgeld vorgeschrieben, und Singapurs CPF gilt nur für Einwohner. Die einzige Konstante ist die Verantwortung des Arbeitgebers, die richtige lokale Zusammensetzung zu gewährleisten.