Lohn- und Gehaltsabrechnung in mehreren Währungen
die Gehaltszahlungen für die gesamte Belegschaft in mehr als einer Währung abwickelt – oder bei einem einzelnen Mitarbeiter das Gehalt auf mehrere Währungen aufteilt. In den meisten Ländern müssen Gehälter zumindest als Referenzwert in der Landeswährung ausgezahlt werden; die eigentlichen Herausforderungen für Arbeitgeber sind die Wechselkurskosten, der Zeitpunkt der Auszahlung und die Frage, wer das Wechselkursrisiko trägt.
Die vier Fragen, die ein Setup definieren
- Vorschriften zur gesetzlichen Währung: In vielen Bundesländern ist die Zahlung oder Ausweisung in der Landeswährung vorgeschrieben; Gehälter in Fremdwährung sind die Ausnahme und nicht die Regel.
- Wer trägt das Wechselkursrisiko: Festlegung der Gehälter in Landeswährung (Sicherheit für die Mitarbeiter) oder in der Konzernwährung mit regelmäßiger Umrechnung (Verwaltungsvereinfachung für den Arbeitgeber) – treffen Sie eine klare Entscheidung.
- Umrechnungskosten: Devisenspreads der Anbieter in Höhe von 0,5–2 % sind versteckte Lohnnebenkosten, über die man wie über jede andere Gebühr verhandeln sollte.
- Zeitplan: Die Fristen für die Auszahlung in den verschiedenen Zeitzonen entscheiden darüber, ob der Zahltag in jedem Land zuverlässig eingehalten wird.
Häufig gestellte Fragen
Können wir einem Mitarbeiter den Lohn teilweise in Euro und teilweise in der Landeswährung auszahlen?
Häufig ja, sofern dies vereinbart wurde, vorbehaltlich der örtlichen Vorschriften zur Mindestzahlung in Landeswährung und zur übersichtlichen Gestaltung der Gehaltsabrechnung – ein Modell, das für im Ausland tätige Mitarbeiter mit familiären Verpflichtungen in der Heimat angewendet wird. Halten Sie die Aufteilung und den Umrechnungsmechanismus schriftlich fest; Unklarheiten in diesem Punkt führen bei jeder Wechselkursschwankung zu Streitigkeiten.
Wie gehen EORs mit Währungen um?
EOR bezahlt seine Mitarbeiter in lokaler Währung über lokale Zahlungswege und stellt dem Kunden die Rechnung in einer vereinbarten Abrechnungswährung aus – die Währungsumrechnung erfolgt auf Rechnungsebene, wo der Spread sichtbar und verhandelbar sein sollte.