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Kettenhaftung

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Kettenhaftung

(Lieferkettenhaftung) macht Unternehmen für Verstöße ihrer Subunternehmer und Personaldienstleister in Bezug auf Löhne, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge haftbar. In den Niederlanden gilt dies umfassend für Löhne und Lohnsteuern; in Deutschland für Mindestlöhne von entsandten Arbeitnehmern; EU-Vorschriften erweitern dies auf den Bausektor – der Auftraggeber kann das Risiko nicht einfach auslagern.

Wie die Haftung auf Sie übergeht – und welche Einreden es gibt

Die Mechanismen unterscheiden sich zwar, doch das Muster ist immer dasselbe: Ein Lieferant in Ihrer Lieferkette zahlt zu niedrige Löhne oder führt keine Lohnsteuer ab; der Arbeitnehmer oder die Behörde macht dann Ansprüche gegenüber dem nächsten zahlungsfähigen Glied der Kette geltend – häufig dem Endkunden. Die niederländische „ketenaansprakelijkheid“ ermöglicht es Arbeitnehmern, jedes Glied der Kette wegen Lohnausfällen zu verklagen; die Steuerbehörden machen nicht abgeführte Lohnsteuern entlang der gesamten Kette geltend.

Die Schutzmaßnahmen sind verfahrenstechnischer Natur: Beauftragung zertifizierter Lieferanten (NEN 4400-1 in den Niederlanden), Einzahlung eines Teils der Rechnungsbeträge auf (G-)Konten als Sicherheit für Steuern, Überprüfung der Einhaltung der Lohnvorschriften sowie vertragliche Eingriffsrechte. Durch dokumentierte Sorgfalt wird die verschuldensunabhängige Haftung in ein überschaubares Risiko umgewandelt.

Häufig gestellte Fragen

Um welche Länder sollten wir uns am meisten Sorgen machen?

Die Niederlande (Löhne und Steuern, weit gefasster Anwendungsbereich), Deutschland (Löhne entsandter Arbeitnehmer, Bauabgaben), Belgien und Frankreich hinsichtlich der Haftungsketten für entsandte Arbeitnehmer sowie der Bausektor EU-weit im Rahmen der Durchsetzungsrichtlinie. Wenn Sie in diesen Märkten auf arbeitsintensive Unteraufträge zurückgreifen, ist die Kettenhaftung Teil der Kosten, die Ihnen durch eine schlechte Lieferantenauswahl entstehen.

Entsteht durch die Inanspruchnahme eines „ EOR “ oder eines Lohnabrechnungsdienstleisters ein Kettenrisiko?

Es bündelt alles in einer einzigen professionellen Schnittstelle – und reduziert damit in der Regel den Aufwand, vorausgesetzt, der Anbieter ist zugelassen, zertifiziert und geprüft. Was Ihnen noch bleibt, ist Sorgfalt: Register, Zertifikate und Zahlungsnachweise. Ein billiger, nicht zugelassener Vermittler tut das Gegenteil und fügt eine Schwachstelle hinzu, für die Sie geradestehen müssen.