Globale Mobilität
bezeichnet den Bereich, der sich mit der Entsendung von Mitarbeitern über Landesgrenzen hinweg befasst: Auslandsentsendungen, dauerhafte Versetzungen, Pendler, Geschäftsreisen und – in zunehmendem Maße – von Mitarbeitern initiierte Telearbeit. Er befindet sich an der Schnittstelle zwischen Einwanderungsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Arbeitsrecht.
Die fünf Schritte, die eine Mobilitätspolitik abdecken muss
- Langzeitentsendungen: Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses im Heimatland, Tätigkeit im Gastland für 1–5 Jahre – Bereich des Steuerausgleichs und der Schattenlohnabrechnung.
- Dauerhafte Versetzungen: Der Arbeitsplatz verlagert sich in das Gastland, häufig über eine lokale Niederlassung oder EOR.
- Kurzfristige Entsendungen und Projektentsendungen: Entsendungsvorschriften, „ A1 “-Bescheinigungen und die 183-Tage-Regelung.
- Geschäftsreisen: Das Volumenrisiko – Genehmigungen, Schengen-Beschränkungen und das Risiko von „ PE “ durch häufige Reisen.
- Anträge auf Remote-Arbeit: die neueste Option; die Richtlinie legt die zulässigen Länder, die Dauer und den Genehmigungsablauf fest.
Häufig gestellte Fragen
Was macht eine Abteilung für globale Mobilität eigentlich?
Es verwandelt einzelne Umzüge in betreute Fälle: Auswahl der richtigen Struktur für jeden Umzug, Koordination von Visa, Lohnbuchhaltung und Steuerberatern, Kalkulation von Paketen sowie Nachverfolgung von Compliance-Kalendern. In kleineren Unternehmen wird diese Aufgabe oft fallweise ausgelagert, anstatt eigenes Personal einzustellen.
Was ist das größte Mobilitätsrisiko im Jahr 2026?
Nicht erfasste Bewegungen: Mitarbeiter, die umziehen oder viel unterwegs sind, ohne dass dadurch ein Prozess ausgelöst wird. Probleme im Zusammenhang mit Einwanderung, Steuerwohnsitz und Betriebsstätten beginnen alle als unsichtbare Kalenderfakten – die Kontrolle besteht darin, zu wissen, wo sich die Menschen tatsächlich befinden.