Befristeter Arbeitsvertrag
Es handelt sich um eine Beschäftigung für einen festgelegten Zeitraum oder ein bestimmtes Projekt. Die meisten europäischen Systeme begrenzen die Vertragsdauer und die Anzahl der Verlängerungen – bei Überschreitung der Obergrenzen wird der Vertrag gesetzlich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt –, während die Golfstaaten zu Modellen übergegangen sind, bei denen befristete Verträge die Regel sind und Verlängerungsmechanismen vorgesehen sind. Die Obergrenzen sind die Falle für wiederholte Verlängerungen.
Verlängerungsfristen, die Arbeitgeber im Auge behalten müssen
- Deutschland: zwei Jahre und bis zu drei Verlängerungen ohne sachlichen Grund; darüber hinaus nur mit Begründung – und keine vorherige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber für die verlängerungsfreie Option.
- Frankreich: strenge Anwendungsfälle, begrenzte Verlängerungen und ein Prekaritätszuschlag (10 %) bei Ablauf.
- Niederlande: Kettenregel – bei mehr als drei Verträgen oder einer Laufzeit von mehr als drei Jahren wird der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.
- Polen: 33 Monate / maximal drei Verträge.
- VAE/Saudi-Arabien: befristeter Standardvertrag (verlängerbar); es gelten die Bestimmungen zum Vertragsablauf und die Abfindungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Verfolgen Sie die Ketten zentral: Die Umwandlung erfolgt von Rechts wegen, und die Feststellung, dass ein unbefristet Beschäftigter bei „Vertragsende“ versehentlich vorliegt, ist eine kostspielige Überraschung.
Häufig gestellte Fragen
Können befristet Beschäftigte anders behandelt werden?
Das EU-Recht schreibt die Gleichbehandlung mit vergleichbaren festangestellten Mitarbeitern vor, sofern dies nicht objektiv gerechtfertigt ist – einschließlich Gehaltsstufen, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen. Die Beendigung unterscheidet sich: Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der Vertragslaufzeit, eine vorzeitige Kündigung erfordert jedoch in der Regel einen triftigen Grund oder ist mit einer Entschädigung für die verbleibende Vertragslaufzeit verbunden.
Verhindern befristete Arbeitsverträge die Zahlung einer Abfindung?
Zum Teil ist dies beabsichtigt – in den meisten Systemen bedeutet das Auslaufen eines Vertrags keine Entlassung –, doch es gibt Ausnahmen, die schwerwiegende Folgen haben: die französische Prekaritätszulage, die Abfindung bei Beendigung des Dienstverhältnisses in den Golfstaaten bei befristeten Verträgen sowie Umwandlungsregelungen, die wiederholte befristete Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse mit vollem Kündigungsschutz umwandeln.