- Wie können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, in Großbritannien zu arbeiten?
- Neues Einwanderungssystem ab dem 1. Januar 2021
- Fachkräfte
- Visumantragsverfahren für Mitarbeiter aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern
- Bürger der EU, des EWR und der Schweiz:
- Nicht-EU-Bürger:
- Ihre nächsten Schritte – Das EU-Aufenthaltsprogramm ist nun verfügbar.
EU-Bürger, die sich am 31. Dezember 2020im Vereinigten Königreich aufhalten – können einen Antrag im Rahmen des EU-Aufenthaltsprogramm an, um nach dem 30. Juni 2021 weiterhin im Vereinigten Königreich leben zu können.
Wie können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, in Großbritannien zu arbeiten?
Bis zum30. Juni 2021können Sie Ihre Arbeitserlaubnis auf folgende Weise nachweisen:
- Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz können ihren Reisepass oder ihren Personalausweis vorlegen
- Familienangehörige, die keine Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz sind, können einen der in demLeitfaden für Arbeitgeber zur Überprüfung des Arbeitsrechts aufgeführten Ausweise zum Aufenthaltsstatus vorlegen.
- Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sowie deren Familienangehörige können denOnline-Dienst zur Überprüfung der Arbeitsberechtigung nutzen
Wenn ein Bewerber den Online-Prüfungsdienst nutzt, wird dabei ein Freigabecode generiert. Sie müssen dann denOnline-Dienst für Arbeitgeber nutzen,umanhand dieses FreigabecodesdieArbeitserlaubnis zuüberprüfen.
Irische Staatsbürger werdenihr Recht auf Arbeit im Vereinigten Königreich weiterhinwie bishernachweisen müssen.
Neues Einwanderungssystem ab dem 1. Januar 2021
Abdem 1. Januar 2021 gilt für Personen, die nach Großbritannien einreisen, ein neues punktebasiertes Einwanderungssystem. Weitere Informationen finden Sie hier:Neues Einwanderungssystem: Was Sie wissen müssen
Fachkräfte
Ab Januar 2021 müssen alle Personen, die zum Arbeiten nach Großbritannien kommen, einschließlich EU-Bürger, nachweisen, dass sie bestimmte Anforderungen erfüllen, für die sie Punkte erhalten. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Personen, die sich für diesen Weg für Fachkräfte bewerben können.
Einzelheiten zur Funktionsweise des Punktesystems finden Sie imDokument mitden weiteren Informationen.
Wenn Sie noch kein zugelassener Sponsor sind und davon ausgehen, dass Sie ab Januar 2021 Migranten im Rahmen des Programms für Fachkräfte sponsern möchten, sollten Sie jetzt einen Antrag stellen.
*Ebenso müssen sich britische Staatsbürger, die in der EU, im EWR oder in der Schweiz arbeiten möchten, mit den jeweiligen Anforderungen der einzelnen Länder vertraut machen.
Visumantragsverfahren für Mitarbeiter aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz:
Für die meisten Visa:
- Ein digitales Foto des Gesichts, aufgenommen mit einer Smartphone-App.
- Fingerabdrücke sind nicht erforderlich.
Weitere Strecken (werden im Laufe dieses Jahres bekannt gegeben):
- Sie müssen zu einem Visumantragszentrum im Ausland gehen, um sich dort fotografieren zu lassen.
Nicht-EU-Bürger:
Sie müssen weiterhin Ihre Fingerabdrücke und ein Foto bei einemVisumantragszentrum im Ausland einreichen.
Ihre nächsten Schritte – Das EU-Aufenthaltsprogramm ist nun verfügbar.
Bitten Sie Ihre Mitarbeiter, einen Antrag im RahmendesEU-Settlement-Schemezu stellen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021. Die Nutzung des Programms ist kostenlos. Aufgrund von COVID wird es höchstwahrscheinlich zu Verzögerungen kommen.
Ablaufdiagramm als Hilfestellung für Arbeitgeber.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns unter folgender Nummer zu kontaktieren: +44 20 7017 3110 oder [email protected]