- Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeit und Überstunden
- Mindestlohn
- Lebenshaltungskosten
- Urlaubsgeld
- Kündigung
- Gesetzgebungsinitiativen für 2025
- Wie „ Access Financial “ helfen kann
Mit insgesamt 16 Freihandelsabkommen (FHA) ist Malaysia ein potenzieller Markt mit 4 Milliarden Verbrauchern. Die Kosten für die Unternehmensgründung sind dort günstiger als in den weiter entwickelten Ländern Südostasiens. Ein vielfältiger Markt, günstige Arbeitskräfte, eine digitale Wirtschaft und der Fokus auf technologiegetriebenes Wachstum machen Malaysia zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort.
Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer
Malaysia erlaubt Unternehmen die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte nur in fünf Branchen: verarbeitendes Gewerbe, Bauwesen, Landwirtschaft, Plantagenwirtschaft und Dienstleistungen. Bewerber müssen zwischen 18 und 45 Jahre alt sein, von einer anerkannten Gesundheitseinrichtung als gesund bescheinigt worden sein und in ihrem Heimatland bei der malaysischen Einwanderungsbehörde registriert sein. Ausländische Arbeitskräfte dürfen bis zu 10 aufeinanderfolgende Jahre arbeiten, wobei diejenigen, die im Rahmen des 6P-Programms registriert sind, nur 3 aufeinanderfolgende Jahre arbeiten dürfen.
Arbeitsverträge
Ein „Arbeitsvertrag“ ist ein detailliertes Dokument für die Einstellung von Mitarbeitern in Malaysia. Er enthält zahlreiche Angaben, von denen die wichtigsten folgende sind:
- Aufgaben des Mitarbeiters bzw. der Position.
- Beschäftigungsdauer (sofern nicht anders angegeben, gilt die Beschäftigung als unbefristet).
- Vergütung und Sozialleistungen.
- Arbeitszeiten und Überstunden.
- Arbeitsort (falls nicht zutreffend, sollte dies angegeben werden).
- Geh.
- Vertraulichkeitsklauseln.
- Kündigungsbedingungen und Kündigungsfrist.
Arbeitszeit und Überstunden
In Malaysia gilt eine Fünf-Tage-Woche mit acht Arbeitsstunden pro Tag. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens eine 30-minütige Pause pro fünf aufeinanderfolgende Arbeitsstunden. Ein Arbeitnehmer darf maximal 10 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche arbeiten.
Mindestlohn
Malaysia hat die „Progressive Wage Policy“ (PWP) als Arbeitsmarktreform eingeführt, um das Einkommensniveau im Land anzuheben. Im Rahmen dieser Regelung wird der Mindestlohn ab Februar 2025 bei 1.700 RM (383 US-Dollar) liegen.
Lebenshaltungskosten
Ohne Miete belaufen sich die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Malaysia für eine Einzelperson auf 2.268,20 RM (510,50 $) und für eine vierköpfige Familie auf 8.042,10 RM (1.810 $).
Urlaubsgeld
Die Mitarbeiter haben je nach Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine unterschiedliche Anzahl von Urlaubstagen:
- 8 Tage pro Jahr in den ersten beiden Jahren
- 12 Tage pro Jahr bei einer Beschäftigungsdauer von 2 bis 5 Jahren
- 16 Tage pro Jahr bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf Jahren.
Bitte beachten Sie, dass das Jahr als Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Eintritts berechnet wird. Vom Arbeitnehmer nicht in Anspruch genommener Urlaub kann auf das folgende Jahr übertragen oder durch eine reguläre Vergütung in Höhe des Betrags für die Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage ausgeglichen werden.
Sonderzulage für Krankheitsfälle
- 14 Tage pro Jahr: in den ersten beiden Beschäftigungsjahren
- 18 Tage pro Jahr: 2 bis 5 Jahre
- 22 Tage pro Jahr: über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Der Krankheitsurlaub wird auf Kalenderjahresbasis berechnet.
Kündigung
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist zu kündigen, die der im Arbeitsvertrag genannten Dauer entspricht. Ist im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist festgelegt, hat die Regierung je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit unterschiedliche Fristen festgelegt.
Kündigungsfrist
- 4 Wochen: Bis zu 2 Jahre Betriebszugehörigkeit.
- 6 Wochen: 2 bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeit.
- 8 Wochen: Mehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Wenn entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichten möchte, hat die andere Partei Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe des Lohns für die Kündigungsfrist.
Gesetzgebungsinitiativen für 2025
Malaysia hat kürzlich ein Steuerbefreiungsprogramm für die neu eröffnete Sonderfinanzzone in Johor ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms unterliegen Family Offices in der Forest City Financial Zone (FCSFZ) in den ersten 10 Jahren einer Steuer von 0 %. Zu den Zulassungskriterien gehört ein Vermögen von mindestens 30 Millionen RM (6.746.228,43 $). Darüber hinaus unterliegen ausländische Technologie- und globale Dienstleistungsunternehmen einer Körperschaftsteuer von 0 % bis 5 % ihres Einkommens.
Wie „ Access Financial “ helfen kann
Access Financial unterstützt Unternehmenskunden, Personalvermittlungsagenturen und freiberufliche Dienstleister dabei, Steuerverbindlichkeiten zu mindern, den Verwaltungsaufwand zu minimieren, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und das Nettoeinkommen zu steigern – und zwar unter vollständiger Einhaltung der malaysischen Arbeitsgesetze. Unsere Lösungen „ EOR “ und „Employed“ umfassen umfassende Dienstleistungen im Bereich Lohn- und Personalverwaltung.
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