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Access Financial: Das neue Ein- und Ausreisesystem (EES)

Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES): Wichtige Informationen für Reisende aus Nicht-EU-Ländern

Inhaltsverzeichnis
  • Was ändert sich?
  • Wer ist davon betroffen?
  • Was Reisende beachten müssen
  • Längere Aufenthalte und Visumpflicht
  • Vorbereitung auf den Übergang
  • Was dies für weltweit mobile Fachkräfte bedeutet

Ab Mitte Oktober 2025 wird sich die Einreise nach Europa für Nicht-EU-Bürger grundlegend ändern. Die Europäische Union ersetzt den herkömmlichen Passstempel durch ein neues digitales Grenzmanagementsystem, das biometrische Daten erfasst. Diese Umstellung, die darauf abzielt, die Grenzsicherheit und die Reiseabläufe im gesamten Schengen-Raum zu modernisieren, wird Millionen von Besuchern betreffen, darunter Geschäftsreisende, Touristen und im Ausland tätige Mitarbeiter.

Das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) wird am 12. Oktober 2025 offiziell eingeführt und markiert damit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer vollautomatisierten Grenzkontrolle. Auch wenn die Umstellung kurzfristig zu Verzögerungen führen kann, wird erwartet, dass sie letztendlich den Grenzübertritt schneller, genauer und sicherer macht.

Was ändert sich?

Im Rahmen des neuen Systems werden von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern, die in den Schengen-Raum einreisen oder diesen verlassen, Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild erfasst und elektronisch gespeichert, zusammen mit Angaben wie Name, Reisedokument sowie Datum und Ort der Ein- und Ausreise. Das System wird die manuelle Abstempelung von Reisepässen ersetzen, die seit langem zur Erfassung von Aufenthalten im Schengen-Raum dient.

Das EES gilt in 29 Ländern: in den 25 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Irland und Zypern nehmen nicht daran teil und werden weiterhin manuelle Passkontrollen durchführen. Auch das Vereinigte Königreich bleibt außerhalb des Schengen-Raums, sodass sich seine Grenzverfahren nicht ändern werden.

Nach Angaben der Europäischen Kommission zielt das EES darauf ab, die Sicherheit zu stärken, irreguläre Migration zu verhindern und die Verwaltung von Kurzaufenthalten zu verbessern. Das System berechnet automatisch, wie lange sich ein Besucher aus einem Nicht-EU-Land innerhalb der für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum geltenden 90-Tage-Frist aufgehalten hat. Durch den Ersatz von Stempeln durch digitale Aufzeichnungen wird es den Grenzbehörden zudem helfen, Personen, die die Aufenthaltsdauer überschritten haben, zu identifizieren und betrügerische Reisemuster effizienter aufzudecken.

Wer ist davon betroffen?

Das neue System gilt für alle Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen – das heißt für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dazu gehören auch Staatsangehörige von Ländern, die derzeit visumfrei in die EU einreisen dürfen, wie beispielsweise Australien, Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich.

Reisende, die im Besitz eines Langzeitvisums oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind, müssen sich nicht im EES registrieren lassen, da ihre Daten bereits in den nationalen Einwanderungsdatenbanken erfasst sind. Personen, die Europa zu touristischen Zwecken, für kurze Geschäftsreisen oder zu Familienbesuchen besuchen, müssen sich jedoch bei ihrer Ankunft biometrisch registrieren lassen.

Die Nutzung des Systems ist kostenlos und es wird an Luft-, See- und Landgrenzen zum Einsatz kommen. An Flughäfen werden die meisten Reisenden die Registrierung über Selbstbedienungsterminals oder mobile Anwendungen vornehmen, je nachdem, welche Einrichtungen an ihrem Einreiseort zur Verfügung stehen.

Was Reisende beachten müssen

Wenn ein Reisender nach der Einführung zum ersten Mal in den Schengen-Raum einreist, muss er eine einmalige biometrische Registrierung vornehmen. Dieser Vorgang umfasst die Beantwortung der im Schengen-Grenzkodex festgelegten Standardfragen, wie beispielsweise zum Zweck und zur Dauer des Aufenthalts, sowie die Erfassung von Gesichts- und Fingerabdruckdaten. Nach der Registrierung müssen Reisende bei künftigen Einreisen innerhalb von drei Jahren nicht den gesamten Vorgang wiederholen – bei späteren Grenzübertritten ist lediglich eine schnelle biometrische Überprüfung erforderlich.

Die Behörden gehen davon aus, dass die Registrierung nur wenige Minuten dauern wird, doch in den ersten Monaten nach der Einführung ist mit Verzögerungen zu rechnen, während die Systeme angepasst werden und sich die Reisenden mit dem Verfahren vertraut machen. Der „Smartraveller“-Dienst der australischen Regierung sowie andere Außenministerien haben Reisende bereits darauf hingewiesen, an den europäischen Einreisestellen zusätzliche Zeit einzuplanen.

Sobald das System eingeführt ist, dürfte es Verwaltungsfehler deutlich reduzieren und Situationen verhindern, in denen Reisende aufgrund falsch angebrachter Passstempel oder uneinheitlicher Berechnungen an den Grenzen unwissentlich die Aufenthaltsdauer überschreiten.

Längere Aufenthalte und Visumpflicht

Das EES ändert nichts an den bestehenden Visabestimmungen oder den Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen. Es automatisiert lediglich die Erfassung von Kurzaufenthalten innerhalb des Schengen-Raums. Besucher, die beabsichtigen, sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen länger als 90 Tage in Europa aufzuhalten – sei es aus beruflichen, studienbezogenen oder familiären Gründen –, müssen weiterhin das entsprechende Visum oder die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes einholen.

Australien hat beispielsweise Visumbefreiungsabkommen mit mehreren Schengen-Staaten geschlossen, darunter Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Island, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Schweden. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für längere Aufenthalte, und Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig über die jeweiligen nationalen Vorschriften zu informieren.

Vorbereitung auf den Übergang

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass das EES bis April 2026 voll funktionsfähig sein wird. Bis dahin erfolgt die Umsetzung schrittweise, wobei die einzelnen Länder die neue Infrastruktur in unterschiedlichem Tempo einführen werden. Einige Flughäfen und Landgrenzübergänge sind bereits mit biometrischen Selbstbedienungsterminals ausgestattet, während andere die Installation in den kommenden Monaten abschließen werden.

Reisende können sich vorbereiten, indem sie sicherstellen, dass ihre Reisepässe gültig und maschinenlesbar sind, sich mit dem neuen Verfahren vertraut machen und prüfen, ob an ihrem Reiseziel eine App zur Vorabregistrierung per Smartphone zur Verfügung steht. Wer beruflich unterwegs ist oder einen engen Zeitplan hat, sollte bei der Einführung des Systems mögliche Verzögerungen einkalkulieren.

Was dies für weltweit mobile Fachkräfte bedeutet

Für internationale Unternehmen und Mobilitätsspezialisten bedeutet das neue System einen Wandel hin zu einer strengeren und transparenteren Reiseüberwachung innerhalb der EU. Es könnte die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften für Mitarbeiter vereinfachen, die häufig über die Schengen-Grenzen reisen, könnte aber auch zu einer verstärkten Kontrolle von kurzfristigen Entsendungen und wiederholten Geschäftsreisen führen.

Unternehmen sollten ihre Richtlinien zum Reisemanagement überprüfen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die neuen Vorschriften verstehen und genaue Aufzeichnungen über ihre Reisen führen, damit unbeabsichtigte Überschreitungen der Aufenthaltsdauer vermieden werden.

Das Ein- und Ausreisesystem stellt einen Meilenstein bei der Modernisierung der europäischen Grenzen dar. Auch wenn die Umstellung zunächst zu längeren Warteschlangen an Flughäfen und Grenzübergängen führen könnte, verspricht sie doch mehr Sicherheit, Effizienz und Einheitlichkeit beim Reisen innerhalb des Schengen-Raums – eine unverzichtbare Entwicklung angesichts der zunehmenden Mobilität, Migration und globalen Geschäftsaktivitäten.